Netznutzung
Die Stadtwerke Porta Westfalica GmbH gewährt jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang gem. § 20 EnWG. Dieser Netzzugang zum Endverteilungsnetz wird vertraglich geregelt und richtet sich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend den Anforderungen im neuen Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Juli 2005 und den damit verbundenen Verordnungen und Bedingungen für Energieversorgungsunternehmen mit weniger als 100 000 Kunden.
Der Netzservice der Stadtwerke Porta Westfalica umfasst die folgenden Systemdienstleistungen:
- Empfang und Bestätigung von Mengennominierungen,
- Empfang und Bestätigung von Messwerten über die Gasbeschaffenheit,
- Disposition der durchzuleitenden Gasmengen, Mengenübernahme und Mengenbereitstellung,
- Kontrolle der Messung und Allokation, Einspeisung und Ausspeisung des Gases in vorhandenen Anlagen des Kunden oder des vom Kunden gemäß § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes beauftragten Dritten,
- Überprüfung der Messeinrichtungen, Auswertung der Messungen, Dokumentation der Messergebnisse, sofern vom Netzbetreiber erbracht,
- Ermittlung und Erfassung der Differenz zwischen nominierten und tatsächlich entnommenen Gasmengen,
- Abrechnung, Rechnungsstellung und Rechnungsprüfung,
- Beimengung von Geruchsstoffen zum Gas, das an Letztverbraucher geliefert wird (Odorierung).

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