Mo bis Do von 8:00 bis 15:30 Uhr
Fr von 8:00 bis 12:30 Uhr
Stadtwerke Porta Westfalica GmbH
Fähranger 18
32457 Porta Westfalica
0571 97515-46
0571 97515-99
service@stadtwerke-porta-westfalica.de
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AGB*
Der Kunde beauftragt den Lieferanten mit der Lieferung des gesamten Bedarfs des Kunden an Erdgas, Wasser und/oder Strom an die genannte Abnahmestelle. Qualität und Übergabedruck werden im Netzanschlussvertrag geregelt. Derzeit entspricht das gelieferte Erdgas dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 der Gruppe (L) mit einem – unter Berücksichtigung der nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten – durchschnittlichen Brennwert von Ho=9,812 kWh/m3. Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an Erdgas, Wasser und/oder Strom und zur Zahlung des Entgelts gemäß den veröffentlichten Preisen.
Das Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald der Auftrag des Kunden durch den Lieferanten angenommen ist. Mit der Annahme teilt der Lieferant dem Kunden den Lieferbeginn mit, der vom gewünschten Lieferbeginn abweichen kann.
Als Grundlage des Vertragsverhältnisses finden die veröffentlichten Versorgungverordnungen Anwendung. Somit gelten die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI, 2006, 2396) bzw. mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (AGB PORTA-STROM) vom 26.10.2006 (BaBi, 2006, 1391) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV).
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß der beigefügten Versorgungsverordnung kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen auf das Ende eines Kalendermonats hin gekündigt werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Die Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Stromlieferanten beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende. Sollten Sie an eine Mindestlaufzeit des bisherigen Stromanbieters gebunden sein, werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stromkunde der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihre Abschläge in Form einer Jahresvorauszahlung oder in monatlichen Abschlagsraten begleichen wollen. Die Stadtwerke bieten Kunden, die die Möglichkeit der Jahresvorauszahlung nutzen, einen Preisnachlass von bis zu 3 % der Gesamtsumme an. Wenn Sie Ihre Abschläge monatlich zahlen möchten, können Sie zwischen einer Zahlung bzw. Abbuchung zum 5. des Fälligkeitsmonats oder einer Zahlung bzw. Abbuchung zum 15. des Fälligkeitsmonats wählen.
Der nebenstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt den Lieferanten widerruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Auftragsverhältnis von dem genannten Girokonto im Lastschrifteinzugsverfahren abzubuchen.
Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten durch seine Unterschrift zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Gas- oder Stromversorgers erforderlich werden, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Die Vollmacht gilt insbesondere für eine gegebenenfalls erforderliche Kündigung des bisherigen Gas- oder Stromvertrages und für die Abfrage der Verbrauchsdaten des Kunden aus den vorangegangenen Jahren sowie den Abschluss der für eine Belieferung notwendigen Verträge mit dem Netzbetreiber. Soweit der Lieferant mit der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH (Netzbetrieb Erdgas) eine vertragliche Regelung treffen muss, ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Stadtwerke Porta Westfalica GmbH, Kundenservicecenter, Fähranger 18, 32457 Porta Westfalica.WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs ist für bereits erfolgte Lieferungen Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Ende der Widerrufsbelehrung