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Beachten Sie: Sie können diese Option nur auswählen, wenn Sie Hauseigentümer sind.

PORTA-HEIZSTROM: Sparen Sie mit unserem grünen Strom

Seit 2010 können bieten wir unseren Kunden auch unsere Leistungen als Stromversorger an und konnten für unsreren grünen Strom aus Wasserkraft im Herbst 2020 den 3.000 Kunden verzeichnen. Ein Grund für uns als lokales Unternehmen mit Kundennähe, Engagement für die Region und einem verantwortungsbewusster Umgang mit natürlichen Ressourcen ein weiteres Produkt einzuführen: PORTA-HEIZSTROM. Unser beliebtes Stromprodukt aus regenerativen Energien.

Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT)

Die Abkürzungen HT und NT stehen für Hoch- und Niedertarif, die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Tag- bzw. Nachtstrom benannt werden. Die Umschaltung des Zählers wird vom Netzbetreiber individuell festgelegt und erfolgt im Gerät automatisch. Zusätzlich zum Heizstrom wird für Licht und elektronische Geräte auch immer Haushaltstrom benötigt. Für die Messung gibt es zwei Möglichkeiten:

Getrennte Messung

  • zwei getrennte Zähler – ein Zähler für Heizstrom
  • und ein Zähler für Haushaltsstrom
  • können jeweils Eintarif- oder Doppeltarifzähler sein

Gemeinsame Messung

  • ein Zähler für Heizstrom und Haushaltsstrom
  • (Doppeltarifzähler für HT und NT)

Unsere Preise

Preise für Heizstrom im Haushalt (getrennte Messung) oder für Heizstrom und den sonstigen Verbrauch im Haushalt (gemeinsame Messung) der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH.

Getrennte Messung

HT&NT
Grundpreis pro Monat (netto) brutto
(8,04) 9,57
Arbeitspreis je kWh/Cent (netto) brutto
(30,87) 36,74

Gemeinsame Messung

Grundpreis pro Monat (netto) brutto
(8,04) 9,57
HT
NT
Arbeitspreis je kWh/Cent (netto) brutto
(37,41) 44,52 (30,87) 36,74

PORTA-HEIZSTROM bestellen

Das Auftragsformular PORTA-HEIZSTROM können Sie sich hier bequem herunterladen, ausdrucken und uns ausgefüllt zuschicken. Natürlich können Sie den Auftrag auch persönlich bei uns abgeben oder direkt im Kundenservice ausfüllen. Wir unterstützen Sie dabei gern.

Haben Sie Fragen zum Auftrag? Dann besuchen Sie uns im Kundenservice, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Energiepreisbremse

++++ Aktueller Stand 23.02.23 ++++

Aktueller Stand zur Energiepreisbremse bei den Stadtwerken Porta Westfalica

Die enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen hat und so Strom-, Gas- und Wärmekunden entlastet.

Die Stadtwerke Porta Westfalica arbeiten gemeinsam mit Ihren IT-Dienstleistern unter Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Alle anspruchsberechtigten Kunden werden Ihre Entlastungen bekommen. Dabei müssen aber eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden. Das bringt die komplette Energiewirtschaft und IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in den Abrechnungssystem programmieren müssen, an die Grenzen Ihrer Kapazitäten.

Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass alle anspruchsberechtigten Kunden vor dem 01. März 2023 über Ihre individuellen Entlastungsbeträge informiert werden. Trotz aller Bemühungen können die Stadtwerke Porta Westfalica die fristgerechte Umsetzung zum 01. März nicht gewährleisten. Wir bitten daher um Verständnis, dass es zu Verzögerungen kommen wird.

Das Wichtigste ist aber sicher: Alle anspruchsberechtigten Kunden werden die Ihnen zustehende Entlastung bekommen. Die vorgesehene Mitteilungspflicht wird schnellstmöglich erfüllt. Vorgesehene Abschlagszahlungen werden wir bis zur Umsetzung der Preisbremsen erst einmal aussetzen.

Sollten Sie allgemeine Fragen zu der Entlastung durch die Preisbremsen haben, dann wenden Sie sich gerne an das Kundencenter der Stadtwerke Porta Westfalica.

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Allgemeine Informationen

Um private Haushalte sowie kleine und mittelgroße Unternehmen bei den gestiegenen Energiekosten finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung im Dezember 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen gelten ab Januar 2023 und werden zum 01. März 2023 umgesetzt. Die Entlastung für Januar und Februar erfolgt dann rückwirkend. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Dezember 2023. Die Bundesregierung kann sie aber optional bis April 2024 verlängern.

Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Bis Ende Februar erhalten Sie von uns weitere Informationen, wie die Entlastung konkret bei Ihnen aussieht. Im ersten Schritt werden wir Ihre Abschläge um den voraussichtlichen Entlastungsbetrag senken. Die endgültige Be- und Verrechnung erfolgt im Rahmen der Jahresendabrechnung 2023.

Die Preisbremse funktioniert für Sie folgendermaßen:

Gaspreisbremse (bei Verbräuchen bis 1,5 Mio. kWh)

  • Für 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis

Wärmepreisbremse (bei Verbräuchen bis 1,5 Mio. kWh)

  • Für 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zahlen Sie 9,5 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis

Strompreisbremse (bei Verbräuchen bis 30.000 kWh)

  • Für 80% Ihrer aktuellen Verbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis

Strompreisbremse (bei Verbräuchen ab 30.000 kWh)

  • Für 70% Ihrer aktuellen Verbrauchsprognose zahlen Sie 13 ct/kWh (netto, zzgl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis

Für alle anderen Verbrauchsgruppen gelten alternative Regelungen. Sollten Sie zu einer anderen Verbrauchsgruppe als den hier aufgeführten gehören, kontaktieren sie uns gerne und wir gehen mit Ihnen Ihre Individuellen Entlastungsansprüche durch.
Die notwendigen finanziellen Mittel für die Gas- und Wärmepreisbremse stellt der Bund zur Verfügung. Den Differenzbetrag zwischen dem gedeckelten Preis und dem vertraglichen Arbeitspreis erhalten wir als Energieversorger vom Staat erstattet.
Die Mittel für die Strompreisbremse hingegen werden durch die sogenannte „Abschöpfung von Zufallsgewinnen“, also den ungeplanten Gewinnen der Stromerzeuger, finanziert und von den vier Übertragungsnetzbetreibern an die Energieversorger erstattet.

Weiterhin gilt, dass jede eingesparte Kilowattstunde nicht nur bares Geld wert ist, sondern helfen kann, die allgemeine Versorgung zu sichern. Der nächste Winter wird ebenso wichtig sein, wie der aktuelle. Verzichten Sie auf langes und heißes Duschen, heizen Sie ungenutzte Räume nicht und passen Sie die Raumtemperatur bestmöglich an. Schon ein Grad weniger kann helfen, bis zu sechs Prozent Heizkosten einzusparen. Viele Tipps finden Sie auch hier.

GUT ZU WISSEN: Strom aus Wasserkraft

Wir beziehen PORTA-STROM aus europäischen Kraftwerken. Genau wie alle anderen Anbieter von Strom aus Erneuerbaren Energien können wir Ihnen jedoch nicht direkt Strom aus diesem Wasserkraftwerk liefern. Bei Ihnen zu Hause kommt immer ein Strommix aus verschiedenen Quellen an. Die Stromversorgung funktioniert nach dem Modell des „Stromsees“:  Verschiedene Kraftwerksarten speisen ihren Strom in den „Stromsee“ ein, die Verbraucher entnehmen ihre Energie zeitgleich aus diesem See. Die Mengen, die wir über diese Kraftwerk beziehen, werden vom DE-Öko-Institut e.V. geprüft und bescheinigt.

Anbieterwechsel

Der Wechsel zu PORTA-STROM ist ganz einfach: Sie beantragen lediglich online, telefonisch oder im Servicecenter den Wechsel – und alles Weitere übernehmen wir für Sie. Unsere Kundenberater informieren den bisherigen Versorger und klären alle relevanten Fragen. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, erhalten Sie ein Schreiben mit dem voraussichtlichen Wechseltermin. Über den Stand der Abwicklung halten unsere Mitarbeiter Sie selbstverständlich auf dem Laufenden. Während des Wechsels ist die zuverlässige Energieversorgung zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.

Unser E-Bikes Verleih

Ob auf dem Weserradweg oder im Wiehengebirge – Porta lässt sich am besten mit dem Rad erkunden. Mit unseren Stadtwerke-E-Bikes geht das bequem und komfortabel. Die Ausleihe ist kostenlos. In den Sommermonaten sollten Sie frühzeitig einen Leihtermin vereinbaren. Stephan Kappmann informiert Sie gern.

Strom tanken

Am Rathaus 1 in Porta Westfalica können Sie bequem und schnell Ihr Elektroauto betanken. Die moderne Ladesäule mit zwei Anschlüssen befindet sich direkt am Eingang zum Rathausparkplatz. Abgerechnet wird per Smartphone. Zur Nutzung ist kein Liefervertrag mit den Stadtwerken nötig.

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