PORTA-WÄRME
Energiepreisbremse
++++ Aktueller Stand 23.02.23 ++++
Aktueller Stand zur Energiepreisbremse bei den Stadtwerken Porta Westfalica
Die enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen hat und so Strom-, Gas- und Wärmekunden entlastet.
Die Stadtwerke Porta Westfalica arbeiten gemeinsam mit Ihren IT-Dienstleistern unter Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Alle anspruchsberechtigten Kunden werden Ihre Entlastungen bekommen. Dabei müssen aber eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden. Das bringt die komplette Energiewirtschaft und IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in den Abrechnungssystem programmieren müssen, an die Grenzen Ihrer Kapazitäten.
Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass alle anspruchsberechtigten Kunden vor dem 01. März 2023 über Ihre individuellen Entlastungsbeträge informiert werden. Trotz aller Bemühungen können die Stadtwerke Porta Westfalica die fristgerechte Umsetzung zum 01. März nicht gewährleisten. Wir bitten daher um Verständnis, dass es zu Verzögerungen kommen wird.
Das Wichtigste ist aber sicher: Alle anspruchsberechtigten Kunden werden die Ihnen zustehende Entlastung bekommen. Die vorgesehene Mitteilungspflicht wird schnellstmöglich erfüllt. Vorgesehene Abschlagszahlungen werden wir bis zur Umsetzung der Preisbremsen erst einmal aussetzen.
Sollten Sie allgemeine Fragen zu der Entlastung durch die Preisbremsen haben, dann wenden Sie sich gerne an das Kundencenter der Stadtwerke Porta Westfalica.
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Allgemeine Informationen
Um private Haushalte sowie kleine und mittelgroße Unternehmen bei den gestiegenen Energiekosten finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung im Dezember 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen gelten ab Januar 2023 und werden zum 01. März 2023 umgesetzt. Die Entlastung für Januar und Februar erfolgt dann rückwirkend. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Dezember 2023. Die Bundesregierung kann sie aber optional bis April 2024 verlängern.
Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Bis Ende Februar erhalten Sie von uns weitere Informationen, wie die Entlastung konkret bei Ihnen aussieht. Im ersten Schritt werden wir Ihre Abschläge um den voraussichtlichen Entlastungsbetrag senken. Die endgültige Be- und Verrechnung erfolgt im Rahmen der Jahresendabrechnung 2023.
Die Preisbremse funktioniert für Sie folgendermaßen:
Gaspreisbremse (bei Verbräuchen bis 1,5 Mio. kWh)
- Für 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
- Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis
Wärmepreisbremse (bei Verbräuchen bis 1,5 Mio. kWh)
- Für 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zahlen Sie 9,5 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
- Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis
Strompreisbremse (bei Verbräuchen bis 30.000 kWh)
- Für 80% Ihrer aktuellen Verbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
- Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis
Strompreisbremse (bei Verbräuchen ab 30.000 kWh)
- Für 70% Ihrer aktuellen Verbrauchsprognose zahlen Sie 13 ct/kWh (netto, zzgl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
- Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis
Für alle anderen Verbrauchsgruppen gelten alternative Regelungen. Sollten Sie zu einer anderen Verbrauchsgruppe als den hier aufgeführten gehören, kontaktieren sie uns gerne und wir gehen mit Ihnen Ihre Individuellen Entlastungsansprüche durch.
Die notwendigen finanziellen Mittel für die Gas- und Wärmepreisbremse stellt der Bund zur Verfügung. Den Differenzbetrag zwischen dem gedeckelten Preis und dem vertraglichen Arbeitspreis erhalten wir als Energieversorger vom Staat erstattet.
Die Mittel für die Strompreisbremse hingegen werden durch die sogenannte „Abschöpfung von Zufallsgewinnen“, also den ungeplanten Gewinnen der Stromerzeuger, finanziert und von den vier Übertragungsnetzbetreibern an die Energieversorger erstattet.
Weiterhin gilt, dass jede eingesparte Kilowattstunde nicht nur bares Geld wert ist, sondern helfen kann, die allgemeine Versorgung zu sichern. Der nächste Winter wird ebenso wichtig sein, wie der aktuelle. Verzichten Sie auf langes und heißes Duschen, heizen Sie ungenutzte Räume nicht und passen Sie die Raumtemperatur bestmöglich an. Schon ein Grad weniger kann helfen, bis zu sechs Prozent Heizkosten einzusparen. Viele Tipps finden Sie auch hier.
Nahwärme – ökologisch, modern und effizient
Blockheizkraftwerke werden in der Nähe der zu versorgenden Objekte installiert und produzieren mithilfe von Motoren Strom, der zur Versorgung der Objekte genutzt oder ins Stromnetz eingespeist wird. Bei der Stromproduktion entsteht auch Wärme, die ebenfalls direkt vor Ort zum Heizen und zur Warmwasserbereitung genutzt werden kann. Deswegen spricht man in diesem Zusammenhang auch von „Kraft-Wärme-Kopplung“. Auf diese Weise wird die eingesetzte Energie doppelt genutzt. Blockheizkraftwerke bieten daher nicht nur finanzielle Einsparpotentiale, sondern zugleich auch eine umweltschonende Alternative zu klassischen Wärmelösungen.
Individuelle Lösungen für Ihre Wärmeversorgung

Wir bieten unseren Kunden im Bereich Wärme zwei verschiedene Tarife an: PORTA-WÄRME und PORTA-WÄRME PLUS.
Für Kunden, die selbst eine Heizungsanlage zur Versorgung Ihres Gebäudes anschaffen und installieren möchten, übernehmen wir gerne die Lieferung des Erdgases sowie alle Dienstleistungen, die den Betrieb und die Wartung der Anlage sowie der Messeinrichtungen betreffen. Für diese Leistungen gilt der Tarif PORTA-WÄRME.
Wenn Sie die Vorteile des Nahwärme-Services nutzen, aber nicht in eine eigene Heizungsanlage investieren möchten, kommt unser Tarif PORTA-WÄRME PLUS für Sie infrage: In diesem Fall errichten wir auf unsere Kosten eine Nahwärmeanlage in Ihrem Gebäude und bieten Ihnen darüber hinaus alle Service-Leistungen des Tarifs PORTA-WÄRME.
Tarifübersicht PORTA-WÄRME ab 01.10.2022
Wir geben die Mehrwertsteuer an Sie weiter!
PORTA-WÄRME | PORTA-WÄRME PLUS |
WÄRMELIEFERUNG Grundpreis pro Monat (netto) brutto | |
(12,80) 13,69 | (15,43) 16,51 |
Arbeitspreis Cent/kWh (netto) brutto | |
(9,54) 10,21 | (10,06) 10,76 |
WARMWASSERBEREITUNG* Grundpreis pro Monat (netto) brutto | |
(2,93) 3,14 | (3,45) 3,70 |
Arbeitspreis €/m3 (netto) brutto | |
(4,862) 5,20 | (5,85) 6,26 |
Tarifübersicht PORTA-WÄRME ab 01.01.2023
PORTA-WÄRME | PORTA-WÄRME PLUS |
WÄRMELIEFERUNG Grundpreis pro Monat (netto) brutto | |
(12,80) 13,69 | (15,43) 16,51 |
Arbeitspreis Cent/kWh (netto) brutto | |
(18,66) 19,97 | (19,19) 20,53 |
WARMWASSERBEREITUNG* Grundpreis pro Monat (netto) brutto | |
(2,93) 3,14 | (3,45) 3,70 |
Arbeitspreis €/m3 (netto) brutto | |
(5,91) 6,33 | (6,91) 7,39 |
Unsere Dienstleistungen im Tarif PORTA-WÄRME:
- Lieferung von Wärme aus Erdgas,
- Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Wärmeerzeugers und der Warmwasserbereitungsanlage,
- Installation der Messeinrichtungen zur Erfassung des Wärmeverbrauchs für die einzelnen Wohnungen,
- Wartung und Instandhaltung der Messeinrichtungen,
- direkte Abrechnung mit den Mietern.
Unsere Dienstleistungen im Tarif PORTA-WÄRME PLUS:
- Alle Dienstleistungen des Tarifes PORTA-WÄRME,
- Übernahme der Kosten für die Errichtung der Wärmeerzeugungsanlagen.
Die Preise enthalten die aktuell gültige Umsatzsteuer von 7 %.
*Gut zu wissen: Die Kosten für das eingesetzte Kaltwasser der Warmwasserbereitung werden seperat berechnet.
Infos und Formulare herunterladen
- AVB_Fernwaerme.pdf176 KB
- Auftrag_Waerme.pdf161 KB
Wir für Porta:
Unsere Nahwärmeanlagen

Wir engagieren uns seit vielen Jahren für Technologien zur umweltfreundlichen und kostengünstigen Wärme- und Stromerzeugung. Wir betreiben derzeit eigene Blockheizkraftwerke und eine Brennstoffzelle mit einer Jahresleistung von 740 000 kWh Strom. Unter anderem versorgen wir ein Schulzentrum mit Strom und Wärme. Dank dieser zukunftsweisenden Technologie haben sich für die Stadt enorme Einsparpotentiale erschlossen.
Gut zu wissen:

Am 1. Januar 2009 trat das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ in Kraft, das den Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen finanziell deutlich attraktiver gemacht hat. Neben steuerlichen Erleichterungen für Besitzer von Blockheizkraftwerken wurden die Netzbetreiber unter anderem dazu verpflichtet, den erzeugten Strom, soweit er nicht direkt vor Ort verbraucht wird, in ihr Netz einzuspeisen und angemessen zu vergüten.